Hinweise zur Höhe eines Zaunes
Die Zaunhöhe ist abhängig vom Zweck Ihres Zaunes sowie vom privaten Nachbarrecht (§§ 903 ff. BGB) und der Bauordnung/des Bebauungsplans der Stadt oder Gemeinde. Vor Beginn Ihres Zaunbau-Projektes sollten Sie sich zur sogenannten "ortsüblichen Einfriedung" genau erkundigen.
Grundsätzlich müssen Sie bei Doppelstabmatten auch auf die Ausrichtung der überstehenden Spitzen achten:
Bis 1600 mm Zaunhöhe: Spitzen nach unten zeigend befestigen.
Ab 1800 mm Zaunhöhe: Befestigung nach oben möglich.
Prüfen Sie bitte, ob für Ihre Einfriedung eine Genehmigung seitens des Bauamtes vorliegen muss!