Hinweise zur Höhe eines Zaunes

Die Zaunhöhe ist abhängig vom Zweck Ihres Zaunes sowie vom privaten Nachbarrecht (§§ 903 ff. BGB) und der Bauordnung/des Bebauungsplans der Stadt oder Gemeinde. Vor Beginn Ihres Zaunbau-Projektes sollten Sie sich zur sogenannten "ortsüblichen Einfriedung" genau erkundigen.

Grundsätzlich müssen Sie bei Doppelstabmatten auch auf die Ausrichtung der überstehenden Spitzen achten:

Bis 1600 mm Zaunhöhe: Spitzen nach unten zeigend befestigen.
Ab 1800 mm Zaunhöhe: Befestigung nach oben möglich.

Prüfen Sie bitte, ob für Ihre Einfriedung eine Genehmigung seitens des Bauamtes vorliegen muss!

 

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